Und hier nun die von mir gesammelten Links zum Thema Taschenkontrolle.
Ich bin ja bekanntlich kein Jurist, aber mehrere der Links hier führen zu Seiten von Rechtsanwälten.
Haftungsausschluss: Ich bin kein Jurist. Die hier gemachten Angaben geben die Rechtslage nach bestem Wissen und Gewissen wieder, erfolgen aber ohne Gewähr.
Hinweis: Ich als ehrlicher Kunde bin sehr daran interessiert, dass Selbstbedienungsgeschäfte wirksame Maßnahmen gegen Ladendiebstahl ergreifen. Die Taschenkontrollen, wie sie vielfach praktiziert werden, halte ich für unwirksam und bin deshalb nicht bereit, diese Maßnahmen zu unterstützen. Diese Beitragsserie soll ehrliche Kunden ermuntern, bei Taschenkontrollen einfach mal „Nein“ zu sagen, damit die Taschenkontrollen aufhören und wirksame Maßnahmen ergriffen werden.
„Verbotene Blicke“
Unter der Überschrift „Verbotene Blicke“ klärt die Verbraucherzentrale über Kundenrechte bei Taschenkontrollen auf.
https://www.verbraucherzentrale.de/Taschenkontrollen-im-Supermarkt-Verbotene-Blicke
„Sagen Sie ruhig mal Nein!“
Rechtsanwalt Dr. Schrameyer ermuntert Kunden zum Nein-Sagen: „Sollte Ihnen demnächst vergleichbares passieren, sagen Sie ruhig mal Nein! Sie nutzen nur ‚Ihr gutes Recht!‘“
„Nicht mit ins Hinterzimmer kommen“
„Wenn einen ein Wildfremder auf der Straße fragt, ob er mal in die Tasche gucken darf, findet man das ziemlich dreist. Anders beim Einkaufen. Da kommt man der Bitte meist nach, um noch peinlichere Situationen zu vermeiden. Warum eigentlich?“
„Und wie verhält man sich nun richtig, wenn man sich nicht von fremden Menschen in die Taschen gucken lassen will? Udo Vetter, Rechtsanwalt und Blogger, rät Betroffenen in der Situation dazu, grundsätzlich auf die Polizei zu bestehen.“
http://www.n-tv.de/ratgeber/So-reagiert-man-bei-Diebstahl-Kontrollen-article17824286.html
Hinweis: Ertappte Ladendiebe werden üblicherweise gebeten, „zur Klärung einer Unstimmigkeit“ mit ins Büro zu gehen. Für echte Ladendiebe verringert dies die Peinlichkeit. Ehrlichen Kunden rate ich, auf Rechtsanwalt Vetter zu hören und nicht mit ins Büro zu gehen, sondern die Angelegenheit an der Kasse zu diskutieren.
„Ebenfalls vorsichtig sollten Kunden mit evt. vorhandenen Schliessfächern sein“
Rechtsanwalt Ferner klärt in einer dreieiligen Reihe über viele rechtliche Aspekte der Taschenkontrollen auf. Er kommentiert auch so tolle Tipps wie „Lassen Sie Ihre Tasche bitte im Auto“ oder Hinweise auf Schließfächer.
Taschenkontrollen obliegen alleine der Polizei
Der ARD Ratgeber RECHT zitiert einen Polizeihauptkommissar zum Thema Taschenkontrollen und liefert weitere Informationen.
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/recht/sendung/swr/2011/sende-manuskript-zum-download-176.pdf
Weitere Links
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/1294/sind-taschenkontrollen-im-supermarkt-erlaubt/
http://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/ist-eine-taschenkontrolle-bei-kunden-im-supermarkt-erlaubt
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-22195_BGH-zur-hoeflichen-Bitte-einer-Taschenkontrolle-im-Supermarkt.news6197.htm
Links zum Thema „Ladendieb ertappt“
Und auch hier steht: Taschenkontrolle nur mit Zustimmung des Kunden. Ertappte Ladendiebe dürfen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/servicemarken/branchen/handel/rechtliche_vorschriften/verhaltensmassnahmen-ladendiebstahl/1364438
https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/branchen/Handel_Absatzwirtschaft/Brancheninformationen/LadendiebstahlEinzelhandel/2532596
https://www.pfalz.ihk24.de/blob/luihk24/standortpolitik/handel/downloads/1277652/ccc214572838799b527b4dc73c8ac352/Ladendiebstahl-data.pdf
https://www.ihk-suhl.de/files/152D4879D1D/1%20Was%20muss%20ein%20Mitarbeiter%20beachten.pdf