Taschenkontrollen im Supermarkt (Teil 1 von 4): Allgemeine Informationen

Mich nervt die Frage „Darf ich mal in die Tasche schauen?“ im Supermarkt, zumal sie meistens ohne Begrüßung und ohne „bitte“ gestellt wird. Aber als ehrlicher Kunde darf man ruhig „Nein“ sagen.

Haftungsausschluss: Ich bin kein Jurist. Die hier gemachten Angaben geben die Rechtslage nach bestem Wissen und Gewissen wieder, erfolgen aber ohne Gewähr.

Hinweis: Ich als ehrlicher Kunde bin sehr daran interessiert, dass Selbstbedienungsgeschäfte wirksame Maßnahmen gegen Ladendiebstahl ergreifen. Die Taschenkontrollen, wie sie vielfach praktiziert werden, halte ich für unwirksam und bin deshalb nicht bereit, diese Maßnahmen zu unterstützen. Diese Beitragsserie soll ehrliche Kunden ermuntern, bei Taschenkontrollen einfach mal „Nein“ zu sagen, damit die Taschenkontrollen aufhören und wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

„Darf ich mal in die Tasche schauen?“

Das Thema Taschenkontrollen ist schon oft im Internet diskutiert worden.

Typische Antworten dazu:

  • „Ich lasse meine Tasche im Auto“
  • „Ich lasse die einfach in meine Tasche schauen – ich habe nichts zu verbergen und es dauert nur ein paar Sekunden“
  • „Das Hausrecht gibt denen das Recht, die Taschen zu kontrollieren“
  • „Es sind doch nur die Ladendiebe, die ‚Nein‘ sagen“

Wenn ich zu Fuß oder mit ÖPNV unterwegs bin, dann habe ich eine Tasche dabei und die nehme ich dann auch mit in den Verkaufsraum.

In die Tasche schauen lassen dauert wirklich nur ein paar Sekunden. Deshalb sind die Taschenkontrollen auch unwirksam, weil das Diebesgut einfach nur gut in der Tasche versteckt sein muss. Und nein, auch ehrliche Kunden sagen manchmal „Nein“ – und manche Rechtsanwälte ermutigen die Kunden sogar dazu. Das Hausrecht ermächtigt das Personal nicht zum Blick in die Taschen von Kunden.

Die Rechtslage

Das Personal darf fragen, ob es in die Tasche schauen darf. Aber es hat keinen Anspruch darauf, denn das Hausrecht kennt seine Grenzen. Nach einem Urteil des BGH ist das Verweigern der Taschenkontrolle auch kein Grund für ein Hausverbot.

Nach einem anderen Urteil des BGH sind Taschenkontrollen auch dann nicht verpflichtend, wenn ein Aushang am Eingang so etwas behauptet.

Die Praxis

Der Kunde darf „Nein“ sagen, ohne dass Nachteile drohen. Also ist das Personal gut beraten, höflich zu fragen, sehr höflich. Nach meiner Erfahrung lautet die Standardfrage „Darf ich mal in die Tasche schauen?“ – ohne das Wort „bitte“ und meist auch ohne Begrüßung vorher. Dann hört sich die gar nicht mal so höfliche Frage für mich wie „Du sieht aus wie ein Ladendieb, lass mich mal in die Tasche schauen!“ an, mein Wohlwollen verschwindet und ich sage „Nein“.

Eine Standardreaktion des Personals: Das „Nein“ wird dummdreist ignoriert und die Frage wird wiederholt. Meistens ist die Angelegenheit nach dem zweiten „Nein“ erledigt.

Eine andere, mehrfach erlebte Reaktion ist die Frage „Warum?“ Geht’s noch? Ihr habt keinen Anspruch, in meiner Tasche zu spionieren und ich brauche keine Begründung, wenn ich die Taschenkontrolle verweigere.

Oft ruft das Kassenpersonal dann einen Vorgesetzten zur Hilfe. Manchmal hat der Vorgesetzte Ahnung und sagt sinngemäß „Den Kunden einfach gehen lassen“, manchmal kennt die Vorgesetzte die Rechtslage auch nicht und erzählt Märchen wie „Sie dürfen hier keine Taschen mitbringen und wenn Sie Taschen mitbringen, dann müssen Sie uns reinschauen lassen“. Bewährt hat sich die Antwort „Das brauche ich schriftlich“, um das Personal zurückrudern zu lassen.

Mir ist es nicht passiert, dass ich festgehalten oder mit der Polizei gedroht wurde.

Es sind Fälle bekannt geworden, dass ehrliche Kunden bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten wurden. Gerichte haben in solchen Fällen Schmerzensgelder in Höhe von circa 125 Euro zuerkannt.

Die Rechtslage, Teil 2

Natürlich hat das Personal das Recht, die Polizei zu rufen. Aber keine Sorge, die Polizei ist Dein Freund und Helfer, also sollte ein ehrlicher Kunde keine Angst vor der Polizei haben. Die Polizei darf die Tasche durchsuchen, wenn sie das für erforderlich hält. Nach dem Landespolizeigesetz in NRW hat man Anspruch auf ein Protokoll, das Datum, Uhrzeit und Grund der Taschenkontrolle ausweist. In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein. Falls das Personal jemals die Polizei wegen mir holen sollte, werde ich meine Freunde und Helfer respektvoll darauf hinweisen, dass ich die Taschenkontrolle für unangemessen halte, weil kein konkreter Tatverdacht gegen mich vorliegt. Wo die Polizei schon einmal da ist, würde ich auch gleich Anzeige gegen das Personal wegen Freiheitsberaubung erstatten.

Denn das Personal hat zwar das Recht, die Polizei zu rufen, so wie jeder andere Bürger auch. Aber ohne konkreten Tatverdacht hat das Personal kein Recht, ehrliche Kunden bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten – das ist Freiheitsberaubung und nach Ansicht mancher Juristen hat der ehrliche Kunde sogar das Recht, Widerstand gegen diese Freiheitsberaubung zu leisten.

Fazit

Die Taschenkontrolle zulassen dauert bei ehrlichen Kunden meist nur wenige Sekunden.

Das Verweigern der Taschenkontrolle kann nach meiner Erfahrung dazu führen, dass man mehre Minuten mit dem Personal diskutieren muss. Die Zeit nutze ich, um meinen Einkauf einzupacken. Unter dem Strich verliere ich durch das Nein-Sagen fast keine Zeit.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Taschenkontrolle zuzulassen, falls das Personal ein „Nein“ nicht akzeptiert und sich anschließend bei der Geschäftsleitung zu beschweren. Nach meiner Erfahrung bringen Beschwerden bei der Geschäftsleitung rein gar nichts, deshalb ziehe ich es vor, Taschenkontrollen hartnäckig zu verweigern.

Taschenkontrollen sollen Ladendiebe abhalten, haben aber unerwünschte Nebenwirkungen: Unhöflichkeit oder Aufdringlichkeit bei der Taschenkontrolle kann ehrliche Kunden vergraulen.

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